Citroen e-C3 Elektroauto im 24 Monate Gewerbeleasing
Für nur 99,34€ im Monat zzgl. MwSt. (+ einmalige Bereitstellungskosten) können Gewerbetreibende aktuell den Citroen C3 in der Elektro Variante leasen. Die Reichweite liegt bei guten 325 km.
Gewerbeleasing vom C3 Elektro
Beim Fahrezeug handelt es sich um ein Neufahrzeug. Details zum Auto liest man am besten direkt beim Leasinganbieter. Das beste Preisleistungsverhältnis bekommt man meiner Meinung nach bei einer Leasingzeit von 24 Monaten. Die einmaligen Bereitstellungskosten von 1.000 € sind nervig, aber leider üblich bei Leasingangeboten. Entweder wird von Überführungskosten oder Bereitstellungskosten gesprochen.
Rechnerisch kommt man in den 24 Monaten auf Kosten von 3.384,16 € zzgl. Mwst (24 x 99,34€ + 1.000€). Auf den Monat gerechnet zahlt man somit exakt 140€ zzgl. MwSt., was ein sehr guter Preis für ein Elektroauto ist. Die angegebene Reichweite von 325 km (im Winter sicherlich weniger) mag für ein Vertriebler zu wenig sein. Für die meisten Gewerbetreibenden aber sicherlich ausreichend.
Dazu kommt der Vorteil der günstigen Versteuerung bei einem Elektroauto im Vergleich mit einem Verbrenner, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden soll / darf:
Versteuerung eines Dienstfahrzeugs
1-%-Regelung (bzw. 0,25-%)
Diese Pauschalbesteuerung gilt für Arbeitnehmer oder Selbstständige, die ihr Dienstfahrzeug privat nutzen dürfen. Der geldwerte Vorteil wird anhand des Bruttolistenpreises berechnet:
- 1-%-Regelung: Gilt für konventionelle Fahrzeuge (Benzin, Diesel, Hybridfahrzeuge mit hoher CO₂-Emission).
- 0,5-%-Regelung: Gilt für Plug-in-Hybride, wenn diese maximal 50 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben.
- 0,25-%-Regelung: Gilt für vollelektrische Fahrzeuge (reine E-Autos) mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 € (ab 2024).
Der hier vorgestellte Citroen hat einen Listenpreis von unter 30.000€, so dass die 0,25% Versteuerung greifen würde, wenn man das Fahrzeug nicht nur geschäftlich, sondern ebenfalls privat nutzen möchte.
Alternativ: Fahrtenbuchmethode
Statt der 1-%-Regelung kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Dabei wird nur der tatsächliche private Nutzungsanteil versteuert, was oft günstiger ist. Voraussetzung ist eine lückenlose und exakte Dokumentation aller Fahrten.
Dies ist jedoch eine recht nervige und Zeitaufwendige Arbeit, besonders, wenn man nicht das Buch nicht direkt nach jeder Fahrt führt. Wer generell etwas "schlampig" ist, sollte sich gegen ein Fahrtenbuch entscheiden.